Eine sehr wichtige Errungenschaft unserer zivilisierten Welt und Grundlage für rechtsstaatliche Rahmenbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Trennungsgebot. Hintergrund sind die Erfahrungen unserer Geschichte aus der Zeit des Nationalsozialismus und der Polizeibrief vom 14. April 1949.
Die überregional agierende Gestapo erhielt umfassende exekutive Befugnisse, ohne Bindung an geltendes Recht.
Als die Geburtsstunde des Trennungsgebotes gilt der sogenannte Polizeibrief, ein Schreiben der Militärgouverneure der westdeutschen Besatzungszonen vom 14. April 1949 an den Parlamentarischen Rat inmitten der Schlussberatungen zum Grundgesetz.
Die US-Amerikaner sehen es bei sich selbst etwas lockerer, das FBI ist eine Art Mischung aus Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz, also vergleichbar dem Reichsamt für faschistische Ideologie (RAFI). Eine derartige Behörde braucht natürlich eine ordnungsgemäße rechtliche Handlungsgrundlage, also Gesetze wie z.B. FISA. Die dort geregelten quasifaschistischen Sonderbefugnisse werden in einem Rechtsstaat natürlich durch Gerichte kontrolliert, in diesem Fall durch das Geheimgericht FISC.
Die Sitzungen unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung, das Gericht entscheidet selbst, ob und welche Urteile es veröffentlicht.
Zusätzlich gibt es, in der Kategorie (aber nicht inhaltlich) vergleichbar mit den Regelungen der Strafprozessordnung, das Konzept des National Security Letters (NSL).
In der Regel enthält ein National Security Letter eine Geheimhaltungsanordnung, die es dem Empfänger verbietet, über den Inhalt oder auch nur den Erhalt eines National Security Letter zu sprechen.
Bei der gerichtlichen Überprüfung eines NSL, ob die Geheimhaltung erforderlich ist, hat die Regierung das letzte Wort. ... Diese Feststellung darf das Gericht nicht überprüfen oder verneinen.
Bonus: diese Sachlage stammt aus einer Zeit lange vor Donald Trump.
Noch vor zwei Jahrzehnten haben Unternehmen ihre IT-Infrastruktur selber betrieben und dafür auch Personal eingestellt - insbesondere gab es Arbeitsplätze in der IT. Das war so selbstverständlich, dass das keine eigene Begrifflichkeit erforderte - heute nennt man das On-Prem und es wird immer mehr zur Ausnahme. Das magische Zauberwort in diesem Kontext ist Outsourcing. Es wird gerne in Kreisen verwendet, in denen auch kein Hirnstromverstärker mehr hilft.
Seit einniger Zeit ist Cloud Computing in Mode - also die Sau, die durchs Dorf gejagt wird. Man darf es auch Hype nennen. Als Unternehmen verlagert man die eigene Infrastruktur, die eigenen Daten und Gescäftsgeheimnisse und die schützenswerten Daten der Kunden in die Hände von US-amerikanischen Unternehmen, und zum Ausgleich kostet es nach einer Weile dann auch mehr. Ein klassischer Fall von Seelenverkauf für Quartalszahlen. Diese US-Unternehmen unterliegen dem CLOUD Act, der insbesondere auch dann greift, wenn die Server in europäischen Rechenzentren stehen. Jeglicher Versuch von Politikern, hier abzuwiegeln und zu beschwichtigen, ist kein Versehen, sondern absichtliche Irreführung und eine Drecksunverschämtheit. Die US-Amerikaner haben völlig instransparenten Vollzugriff, was ebenso völlig unvereinbar mit der DSGVO ist, von diversen Artikeln im deutschen Grundgesetz mal ganz abgesehen. Wenn Juristen versuchen, diesen Status Quo schönzureden, kann man nur noch von linguistischer Masturbation sprechen. Diese Kunstform darf gerne ins Theater, aber sowas gehört mit Sicherheit nicht formaljuristisch codifiziert.
Wissenschaft bedeutet: nicht alles glauben. Selber Fakten recherchieren, auch andere Meinungen einholen. Hier einige Beispiele:
Hinter dem simplen Begriff „Cloud Act“ versteckt sich die Möglichkeit für US-Behörden, ohne vorherige Genehmigung jederzeit auf personenbezogene Daten in Rechenzentren in Europa und anderen Teilen der Welt zugreifen zu können.
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